Unterstützung bei Versammlungen und Sitzungen

Vorstand der BSK mit Rechtsanwalt Nessler
Vorstand der BSK mit Rechtsanwalt Nessler (c) DVZ/Lauenroth


Die Versammlung der Vereinsmitglieder ist grundsätzlich das höchste Vereinsorgan. Deshalb bestehen für deren Durchführung strenge Erfordernisse für deren Einberufung und Durchführung. Bereits kleinste Formfehler können zur Unwirksamkeit der Beschlüsse der Versammlung führen (z. B. falsche Form der Einladung, Tagesordnungspunkt nicht oder ungenau enthalten). Um diese Stolperfallen zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Mitgliederversammlung.